Rainer Schmitt - Kfz-Sachverständiger

Rainer Schmitt
Kfz-Sachverständiger

Hochtaunuskreis - Lahn-Dill-Kreis - Rhein-Main-Gebiet

Wissenswertes zum Thema Kfz / Kfz-Schaden / Gutachten


Wie verhalte ich mich bei Blaulicht und Sirene richtig?

Blaulicht

Sehr wichtig ist in erster Linie Ruhe zu bewahren und das Sondersignal zu erkennen. Soweit es der fließende Verkehr zulässt, sollte man am Fahrbahnrand anhalten und das Einsatzfahrzeug vorbeilassen. Eine abrupte Vollbremsung erhöht das Risiko eines Unfalls mit dem Einsatzfahrzeug oder anderen Verkehrsteilnehmern.

Sollte man die Sirene nur hören, aber kein Fahrzeug sehen, ist es sinnvoll die Geschwindigkeit zu reduzieren und andere Verkehrsteilnehmer zu beobachten. Das Ausweichen an den rechten Fahrbahnrand ist auf jeden Fall sinnvoll. Außerdem sollte man den Blinker setzen, um anderen das Anhalten zu signalisieren.

Wenn ein Fahrzeug nur mit eingeschaltetem Blaulicht ohne Sirene fährt, gelten für diese Fahrzeuge im Straßenverkehr Sonderrechte. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein Einsatzfahrzeug oder ziviles Fahrzeug handelt. Fahrzeuge mit eingeschaltetem Blaulicht ohne Sirene haben kein Wegerecht. Andere Verkehrsteilnehmer müssen ihnen keine Vorfahrt gewähren. Das Blaulicht dient lediglich zur Warnung und erhöhter Aufmerksamkeit.

Darf ich, um einem Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem Sondersignal freie Bahn zu gewähren, die Geschwindigkeit überschreiten und eine rote Ampel überfahren?

Wenn durch diese Maßnahmen keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, darf ich in diesem Ausnahmefall beides tun. Dies gilt jedoch nur für den erforderlichen Zeitraum um die Fahrbahn frei zu machen.
Sollte es während einer solchen Aktion zu einem Blitzer kommen, ist es ganz wichtig: Tag, Uhrzeit, Fahrzeug (Feuerwehr, Rettungswagen, Polizei) und Kennzeichen zu notieren. Alle Einsätze werden protokolliert und lassen sich somit zurückverfolgen.

Auf der Autobahn ist das Bilden einer Rettungsgasse Pflicht!!!

Alle Fahrzeuge auf der rechten Fahrspur fahren an den rechten Fahrbahnrand und alle auf der linken Fahrspur an den linken Rand!
Im Stau ist es sinnvoll diese Rettungsgasse auch ohne Herannahen eines Einsatzfahrzeuges zu bilden.

Verstöße gegen diese unbedingt erforderlichen Maßnahmen werden, zu Recht, streng geahndet.

Wer Einsatzfahrzeugen den Weg blockiert, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die im schlimmsten Fall Leben kosten kann.
Wer trotz Blaulicht und Sirene den Weg nicht freimacht, muss mit einem Bußgeld von mindestens 240 EURO, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen.

Wird bei stockendem Verkehr keine Rettungsgasse gebildet sind dafür 200 EURO und zwei Punkte fällig.
Sollte aus dem Fehlverhalten ein Sach- oder Personenschaden entstehen, fallen die Strafen höher aus.

15. Dezember 2021

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Falschen Kraftstoff getankt? Vorsicht!

Aufpassen beim Tanken!

Es passiert leider auch heutzutage noch - eine kurze Ablenkung oder eine fremde Tankstelle, ggf. im Ausland, und man erwischt den falschen Kraftstoff. Das kann massive und teure Schäden nach sich ziehen. Zumindest aber bleibt der Motor stehen.

Die meisten Dieselfahrzeuge können nach wie vor versehentlich mit Benzin betankt werden, da die Zapfpistole für Benzin kleiner ist, als die für Diesel. Auch einige Benziner können immer noch irrtümlich mit Diesel betankt werden. Das ist inzwischen allerdings überwiegend nicht mehr möglich, da die Fahrzeughersteller hier den Einfüllstutzen an modernen Fahrzeugen entsprechend angepasst haben, so dass die größere Diesel-Zapfpistole nicht mehr passt.

Das Wichtigste bei Tankfehlern: Sobald Sie bemerken, dass Sie den falschen Kraftstoff tanken oder getankt haben, stoppen Sie den Tankvorgang, starten Sie den Motor nicht und lassen die Zündung ebenfalls aus. Bei manchen modernen Fahrzeugen wird übrigens bereits beim Öffnen der Fahrzeugtür die empfindliche Kraftstoffpumpe der Einspritzanlage aktiviert.
Lesen Sie in der Bedienungsanleitung Ihres Fahrzeugs nach, was zu tun ist. Ggf. rufen Sie Ihre Werkstatt an.
Falls Ihnen Ihr Irrtum erst während der Fahrt auffällt, halten Sie sofort an, schalten den Motor aus und lesen in der Bedienungsanleitung Ihres Fahrzeugs nach, was zu tun ist. Ggf. rufen Sie Ihre Werkstatt an.

Benzin statt Diesel getankt?

Nur bei älteren Dieselfahrzeugen (keine Direkteinspritzer) schaden ein paar Liter Benzin vermischt mit einer etwas größeren Restmenge Diesel meistens nicht.

Aber bei allen moderneren Dieselfahrzeugen wird es kritisch. Wenn Sie Zündung und Motor noch nicht gestartet haben, genügt ggf. das Abpumpen der gesamten Tankfüllung. Bei manchen Fahrzeugen können bereits durch das Starten der Zündung Schäden entstehen. Haben Sie Zündung und Motor schon gestartet, muss unter Umständen das gesamte Einspritzsystems einschließlich Hochdruckpumpe, Injektoren, Kraftstoffleitungen und Tank ausgetauscht werden. Eine teure Angelegenheit.

Diesel statt Benzin getankt?

Auch wenn Sie beim Tanken schon nach wenigen Litern bemerken, dass Sie Diesel statt Benzin tanken, sollten Sie den Motor zunächst nicht starten und in der Bedienungsanleitung Ihres Fahrzeugs nach Hinweisen suchen. Ggf. können Sie bei sehr kleinen falsch getankten Mengen den richtigen Kraftstoff nachtanken und vorsichtig weiterfahren. Ggf. muss aber auch der Tank leergepumpt werden, bei größeren falsch getankten Mengen in jedem Fall. Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer Werkstatt nach.
Es können Schäden an Einspritzanlage und Abgas-Nachbehandlung auftreten.

E10 statt E5 getankt?

Wenn Ihr Fahrzeug grundsätzlich für E10 freigegeben ist, ist es unbedenklich, E10 zu tanken. Anderenfalls kann es zu Schäden am Fahrzeug führen. Ggf. reicht es aus, den Tank mit Super oder besser Super Plus aufzufüllen. Falls Sie jedoch die komplette Tankfüllung bei einem nicht für E10 freigegebenen Fahrzeug damit gefüllt haben, muss, je nach Vorgabe des Fahrzeugherstellers, der komplette Tank leergepumpt werden.

AdBlue in den Dieseltank gefüllt?

Wenn die Zündung noch nicht eingeschaltet wurde, reicht in der Regel das Abpumpen des Tankinhalts und anschließend eine sehr gründliche Reinigung des Tanks. Die Reinigung ist hier unabdingbar, da AdBlue aggressiv auf Rohre und Schläuche wirkt und dies zu teuren Schäden führen kann.

Sobald die Zündung eingeschaltet wird, kann AdBlue in das empfindliche Einspritzsystem gelangen. Außer der Tankleerung und -reinigung müssen dann Kraftstoffpumpen, Leitungen, Filter, Einspritzdüsen oder Einspritzinjektoren erneuert werden.

Da es hier unterschiedliche Empfehlungen je nach Hersteller und Fahrzeugmodell gibt, sollten Sie zunächst in der Bedienungsanleitung Ihres Fahrzeugs nachlesen oder zur Sicherheit gleich Ihre Werkstatt kontaktieren.

Tanken im europäischen Ausland

Überall in Europa wird inzwischen Benzin bis zu 5 % Ethanolgehalt als E5 bezeichnet, Diesel bis zu 7 % Fettsäuremethylester-FAME-Gehalt als B7 gekennzeichnet.

Reservekanister

Reservekanister haben überwiegend einen kleineren Einfüllstutzen und bieten keinerlei Schutz gegen Fehlbetankung. Wenn Sie sich nicht zu 100% sicher sind, dass der richtige Kraftstoff enthalten ist, verwenden Sie einen neu befüllten Kanister.

26. August 2019


Polizeikontrolle: Rechte und Pflichten der Autofahrenden

Bei Polizeikontrollen Ruhe und Umgangsformen bewahren. Foto: dpp-AutoReporter

Donnerstag, 01. September 2016, 11:50 Uhr by AutoReporter

Autofahrer müssen nicht jeder Aufforderung von Polizeibeamten bei Verkehrskontrollen nachkommen. Grundsätzlich gilt, Ruhe zu bewahren, bei der nächstmöglichen Gelegenheit anzuhalten und der Polizei dies durch Blinken oder langsameres Fahrer anzuzeigen. Der Aufforderung, hinter einem Polizeifahrzeug her zu fahren, müssen Autofahrer unbedingt folgen. Bei Missachtung des Anhaltezeichens drohen laut ADAC 70 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

Bei der Kontrolle sollten sich Autofahrer immer so verhalten, dass sich die Polizisten nicht bedroht fühlen. Nachts sollte der Fahrer bei eingeschalteter Innenbeleuchtung im Auto warten, bis ihn der Beamte anspricht. Auf informative Fragen, etwa wo der Fahrer herkomme, muss er nicht antworten. Personalien müssen jedoch bekanntgegeben, Fahrzeugpapiere und Führerschein ausgehändigt werden.

Bei Verdacht auf eine Verkehrsstraftat oder Ordnungswidrigkeit muss sich der Autofahrer nicht zum Vorwurf äußern. Bleibt die Belehrung durch die Polizei hierüber aus, kann die Aussage des Fahrers später nicht oder nur sehr eingeschränkt gegen ihn verwendet werden. In jedem Fall sollte sich jeder überlegen, ob und wie er sich zu einem Vorwurf äußert. Oft empfiehlt es sich darauf hinzuweisen, dass man erst juristischen Rat einholen möchte.

Der Fahrer muss nicht mitwirken, wenn die Polizei das Fahrzeug technisch oder nach mitgeführten Gegenständen untersucht. Im Auto verbotene Gegenstände, etwa Radarwarner, dürfen die Beamten sofort sicherstellen.

Niemand ist verpflichtet, einer Atemalkoholmessung (Blasen ins Messgerät) oder einem Drogenschnelltest (Urincheck mittels Teststreifen) zuzustimmen. Verweigert dies der Fahrer, wird ihn die Polizei allerdings zur Blutabnahme zur nächsten Wache mitnehmen. Wer weder Alkohol noch Drogen konsumiert hat, sollte dem Test zustimmen, um so schnell wie möglich weiterfahren zu können.

Niemand ist gezwungen, an Ort und Stelle ein Verwarnungsgeld zu zahlen. Bei einem Bußgeld ab 60 Euro - zum Beispiel für einen Rotlichtverstoß - muss die Polizei ein Bußgeldverfahren einleiten. Der Bescheid wird dann zugeschickt.
(dpp-AutoReporter)

mit freundlicher Genehmigung von:
Herrn Prof. Dr. h.c. (EC) Hans-Ulrich Wiersch
GlobusMedia Int. GmbH & Co. KG
Froebelstrasse 5C
50767 Köln
Deutscher Presse Pool


Reparaturbestätigung nach fiktiver Abrechnung

Gehen wir davon aus, ein Anspruchsteller rechnet nach einem Unfall den Schaden mit der Versicherung auf Gutachtenbasis fiktiv ab. Er lässt sein Fahrzeug sach- und fachgerecht reparieren, oder repariert sein Fahrzeug selbst sach- und fachgerecht (Beruf: z.B. Kfz-Mechaniker oder Karosserie-Spengler).

Nach erfolgter Reparatur ist es ganz wichtig vom begleitenden Sachverständigen eine Reparaturbestätigung mit Lichtbildern erstellen zu lassen. Diese bescheinigt dem Anspruchsteller, dass der Schaden sach- und fachgerecht repariert wurde.

Sollte es an diesem Fahrzeug an der gleichen Stelle erneut zu einem Unfallschaden kommen, ist der Anspruchsteller in der Beweislast die sach- und fachgerechte Reparatur der vorherigen Beschädigung nachzuweisen. Kann er die sach- und fachgerechte Reparatur nicht beweisen, kann die Versicherung die Begleichung des neuen Schaden ablehnen.

Die Kosten für eine Reparaturbestätigung sind allenfalls sinnvoll, wenn dadurch ein weiterer Schaden durch einen Versicherer beglichen wird. Häufig wird die Reparaturbestätigung auch von der begleichenden Versicherung übernommen.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


Oldtimer - Mehr Sicherheit mit Bewertungsurkunde

Wie viel ist mein "Schätzchen" wert?

Oldtimer

Im Folgenden möchte ich Sie auf die Bedeutung des Erstellenlassens von Bewertungsurkunden hinweisen. Wichtig ist dies vor allem bei Oldtimern, exklusiven und historischen Fahrzeugen jeglicher Art.

Liegt zum Zeitpunkt eines Schadenfalls keine Bewertungsurkunde vor, kann es zu Schwierigkeiten bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes kommen. Häufig bereitet es den Sachverständigen große Mühe, im Nachhinein einen Wert ermitteln zu müssen. Daher sollte im Abstand von etwa zwei Jahren ein Sachverständiger aufgesucht und eine aktuelle Urkunde erstellt werden.

Die Bewertungsurkunde setzt sich aus dem aktuellen Marktwert und den Betriebsdaten zusammen.

Mit einer regelmäßigen Neubewertung haben Sie als Kunde die Möglichkeit, im Falle eines Schadens oder des Diebstahls Ihres Fahrzeuges auf den aktuellen Wert der Urkunde zurück zu greifen und gewinnen damit ein großes Maß an Sicherheit.

Darüber hinaus werden beim Erstellen von Bewertungsurkunden jegliche Veränderungen am Fahrzeug dokumentiert und automatisch neu bewertet. Somit erhalten Sie einen stets aktuellen Überblick über den Zustand Ihres Fahrzeuges.

Für die Erstellung einer Bewertungsurkunde ermittle ich meine Werte aus den Recherchen von classic-analytics.

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Ich beantworte Ihnen diese gerne - rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir.


Bagatellschäden und ungesehene Schäden

Laut Statistik hat jeder Teilnehmer im Straßenverkehr mindestens einen Verkehrsunfall in seinem Leben. Nicht selten sind diese Unfälle mit schweren Folgen verbunden, die häufig nicht direkt erkennbar sind. Die Rede ist von Bagatellschäden oder solchen, deren schwerwiegendes Ausmaß erst durch den Blick eines geprüften Sachverständigen oder einer Werkstatt zum Vorschein kommt.

Auf Grund moderner Entwicklung können verursachte Schäden nach kürzester Zeit nicht mehr als solche erkennbar sein. Grund für die Unsichtbarkeit der Schäden ist die plastische Verformung von bestimmten Karosseriebereichen (z.B. Stoßstange). Durch einen Aufprall kann sich die Stoßstange verformen, was auf den ersten Blick wie ein Bagatellschaden wirkt. Dennoch sollte von einem Experten überprüft werden, ob es sich nur um einen Blechschaden handelt, da auch unterhalb von scheinbaren Dellen große Schäden verborgen sein können. Ein Laie kann das Ausmaß auf den ersten Blick nicht erkennen und das Fahrzeug wird weiterhin im Straßenverkehr eingesetzt.

Ein weitaus schlimmerer Schaden entsteht, wenn es sich um eine elastische Verformung handelt. Der Kunststoff nimmt hierbei seine Ausgangsform an, nachdem er beschädigt wurde. Es ist nicht zu erkennen, an welcher Stelle der Schaden aufgetreten ist. Auch hierbei ist unbedingt der fachmännische Rat eines Sachverständigen einzuholen, da unterhalb des nicht erkennbaren Schadens große Bereiche in Mitleidenschaft gezogen sein können.

Auch selbst verantwortete Schäden, unabhängig von der Einwirkung eines anderen Verkehrsteilnehmers, sollten nicht unbeachtet bleiben.

Zu differenzieren ist, ab wann der Unfallgegner einen Besuch bei der Werkstatt oder bei einem Sachverständigen zahlen muss.
Sobald festgestellt wurde, dass die Reparatur des Fahrzeuges über 750,- Euro beträgt, muss der Unfallgegner für die Kosten aufkommen. Wurde jedoch bestätigt, dass es sich um einen Sachschaden (Bagatellschaden) handelt, muss der Geschädigte selbst für die Kosten aufkommen.
Schwierig wird es, sobald der Schaden nicht mehr nachzuweisen ist, das Fahrzeug verkauft oder zurückgegeben werden soll und der Schaden im Nachhinein festgestellt wird. In diesem Fall wird der Geschädigte zur Zahlung verpflichtet, da nicht deutlich wird, wer den Schaden verursacht hat.


Ihre Rechte bei einem fremdverschuldeten Unfall:

(Fremdverschulden - Haftpflicht !!!)


Reparatur in der Werkstatt Ihres Vertrauens

Sie dürfen Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt Ihres Vertrauens und Ihrer eigenen Wahl reparieren lassen.
Versicherungen haben kein Recht, Ihnen eine andere Werkstatt vorzuschreiben.


Schadenfeststellung durch einen unabhängigen Sachverständigen

Ihnen steht grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur Ermittlung des Schadenumfangs, der Schadenhöhe, Wertminderung, Restwert, Wiederbeschaffungswert und voraussichtliche Reparaturdauer zu beauftragen.

Das erstellte Gutachten kann auch Grundlage Ihrer Abrechnung mit der Versicherung des Schädigers sein, wenn Sie z.B. Ihr Fahrzeug nicht reparieren lassen wollen und mit dem von der Versicherung ausgezahlten Geld ein anderes Fahrzeug erwerben wollen.

Die Kosten für das Gutachten trägt grundsätzlich die Versicherung des Schädigers. Handelt es sich von vornherein um einen sogenannten Bagatellschaden (Schadenhöhe nicht höher als ca. 500,-- bis 750,-- Euro) reicht in der Regel als Schadennachweis eine Reparaturkalkulation aus, da die Kosten für ein Gutachten bei Bagatellschäden nicht von der Versicherung übernommen werden.


Inanspruchnahme eines Mietwagens oder Nutzungsausfallentschädigung

Für die Dauer des schadenbedingten Fahrzeugausfalls steht Ihnen ein Mietwagen zu (Ausnahme: bei sehr geringem Fahrbedarf). Aufgrund zum Teil erheblicher Preisunterschiede, sollten Sie die Preise miteinander vergleichen.
Benötigen Sie keinen Mietwagen, können Sie für die Dauer des schadenbedingten Fahrzeugausfalls alternativ Nutzungsausfallentschädigung geltend machen.


Schadenabwicklung durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens

Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie einen Rechtanwalt Ihres Vertrauens beauftragen. Die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu übernehmen.


Reparaturkostenübernahmeerklärung und Sicherungsabtretung

Zur Erleichterung der Zahlungsabwicklung können Sie die von der Werkstatt Ihres Vertrauens vorgehaltenen Formulare "Reparaturkostenübernahmeerklärung" und/oder "Sicherungsabtretung" verwenden, da die Versicherung bei Vorlage dieser Erklärung in der Regel direkt an die Fachwerkstatt auszahlen kann. Dadurch können Sie es normalerweise vermeiden, für die Reparaturkosten in Vorleistung treten zu müssen.


Im Totalschadenfall

Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, können Sie Ihr Fahrzeug in Ihrer Fachwerkstatt reparieren lassen, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten gemäß Sachverständigengutachten den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges nicht um mehr als 30% übersteigen ( 130% Regelung )und Sie das Fahrzeug weiter nutzen wollen.

Lassen Sie Ihr Fahrzeug im Totalschadenfall nicht reparieren, haben Sie Anspruch auf Ersatz des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des Restwertes Ihres Fahrzeugs. Weiterhin wird in diesem Fall die in dem Wiederbeschaffungswert typischerweise enthaltene Mehrwertsteuer abgezogen. Denn im Schadenfall wird die Mehrwertsteuer nur soweit ersetzt, wie sie tatsächlich angefallen ist. Wie hoch der konkrete Mehrwertsteueranteil ausfällt, hängt unter anderem vom Alter und Typ des verunfallten Fahrzeugs ab. Aussagen hierzu finden Sie im Sachverständigengutachten.

Sie dürfen Ihr Fahrzeug zu dem Restwert veräußern, den Ihr Sachverständiger in seinem Gutachten ermittelt hat. Zur Sicherheit empfiehlt sich ein korrekt datierter schriftlicher Kaufvertrag über das Unfallfahrzeug. Restwertangebote der Versicherer müssen nur dann beachtet werden, wenn das konkrete Angebot der Versicherung vorliegt, bevor das Fahrzeug veräußert wurde und dieses Angebot zumutbar ist.


Nachbesichtigung nach einem Unfallschaden

Wenn Sie einen unverschuldeten Unfall haben, ist folgendes zu beachten:

  1. In der Unfallabwicklung kontaktieren Sie einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl, einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl und auch eine Werkstatt Ihrer Wahl. Bevor Sie jedoch Ihr Fahrzeug reparieren lassen, entschließen Sie sich dazu den Unfallschaden mit der Versicherung fiktiv, nach Schadensgutachten, ohne Auszahlung der Mehrwertsteuer, abzurechnen.
  2. Nach einiger Zeit entschließen Sie sich doch Ihr Fahrzeug reparieren zu lassen und bringen es in die Werkstatt Ihrer Wahl.
  3. Sie reichen keine Reparaturrechnung bei der Versicherung ein.
  4. Nun ist es ganz wichtig noch einmal den Kfz-Sachverständigen zu kontaktieren um die erfolgte Reparatur bestätigen zu lassen.
  5. Sie benötigen diese Reparaturbestätigung, damit Ihr Fahrzeug bei evtl. weiteren Schäden in der Zukunft, als repariert eingestuft wird.
  6. Die Kosten für diese Nachbesichtigung trägt die Versicherung des Unfallgegners.
  7. Sollten Sie diese Nachbesichtigung nicht ausführen lassen und an gleicher Stelle würde wieder ein Schaden eintreten, ist das Fahrzeug bei der Versicherung noch als beschädigt gemeldet. Hier würden Ihnen Abzüge entstehen oder gar keine Regulierung stattfinden.

Für die Beantwortung weiterer Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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